Mitgliedsbeiträge
Aufnahmegebühr
Jedes Neumitglied bezahlt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe 15.- Euro. Bei einem Sektionswechsel ist keine erneute Gebühr fällig.
Beitragseinzug
Die Beiträge werden jeweils in der ersten Januarwoche des Beitragsjahres eingezogen. Sie helfen uns Zeit und Arbeit zu sparen, wenn Sie am günstigen Lastschriftverfahren teilnehmen.
Beitragskategorien 2025
Jahresbeitrag: € 63,50
Aufnahmegebühr: € 15,-
A - Mitglieder: 1.1.1955 - 31.12.1999
Mitglieder ab vollendetem 25. Lj., die keiner anderen Kategorie angehören. Sie bezahlen den vollen Beitrag.
Jahresbeitrag: € 34,-
Aufnahmegebühr: € 15,-
B - Mitglieder (auf Antrag) sind Mitglieder mit Beitragsvergünstigung. Den ermäßigten Beitrag bezahlen:
- (Ehe-)Partner*innen von Vollzahlern. (Voraussetzungen sind eine identische Anschrift und der Mitgliedsbeitrag wird von einem Konto beglichen)
- Die aktiven Mitglieder der Bergwacht, die ihren Dienst jährlich nachweisen.
- Senioren: Mitglieder, die das 70. Lj. vollendet haben (auf Antrag) 1.1.1900 - 31.12.1954.
- Erwachsene ab dem vollendetem 25. Lj. gegen Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises (SBA) und einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %.
Jahresbeitrag: € 15,-
Aufnahmegebühr: € 15,-
C - Mitglieder sind Mitglieder, die bereits einer anderen Sektion des DAV, OeAV oder des AVS angehören.
Jahresbeitrag: € 32,-
Aufnahmegebühr: € 15,-
gegen Vorlage eins gültigen SBA und einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %:
Jahresbeitrag: € 22,-
Aufnahmegebühr: € 15,-
Junioren sind Mitglieder ab vollendetem 18 Lj. bis zum vollendeten 25. Lj. (1.1.2000 - 31.12.2006)
Jahresbeitrag: € 22,-
Aufnahmegebühr: € 15,-
gegen Vorlage eins gültigen SBA und einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %:
Jahresbeitrag: € 0,-
Aufnahmegebühr: € 15,-
Kinder / Jugendliche sind Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lj. (1.1.2007 - 31.12.2025)
Jahresbeitrag: € 97,50
Aufnahmegebühr: € 15,- pro Pers.
Familien (auf Antrag), beide Elternteile sind Mitglied der Sektion und zahlen den A- und B-Beitrag. Kinder zahlen die Aufnahmegebühr, bis zum vollendeten 18 Lj. (1.1.2007 - 31.12.2025) sind sie beitragsfrei.
Jahresbeitrag: € 63,50
Aufnahmegebühr: € 15,-
Alleinerziehend: (auf Antrag), Der/die Alleinerziehende ist Mitglied der Sektion und zahlt den A-Beitrag. Die Kinder bis zum vollendeten 18 Lj. (1.1.2007 - 31.12.2025) sind beitragsfrei (müssen aber angemeldet werden).
* auf Antrag
Anmerkungen:
- Bei Eintritt ab 1. September halbiert sich Ihr Beitrag für das Eintrittsjahr (die Aufnahmegebühr bleibt gleich).
- Ihre Mitgliedschaft beginnt mit der vorliegenden Erteilung einer Einzugsermächtigung. Diese muss eine gültige IBAN-Nummer enthalten.
- Der Jahresbeitrag wird jeweils am 2. Januar bzw. dem darauf folgenden ersten Bankarbeitstag abgebucht.
- Bankgebühren für Rücklastschriften werden Ihnen in Rechnung gestellt, wenn der Grund der Rücklastschrift von Ihnen zu vertreten ist.
- Die Sektion nimmt am zentralen Ausweisversand des Alpenvereins teil. Die Ausweise werden Ende Februar direkt von der Druckerei verschickt.
- Für die Ausstellung eines Ersatzausweises bei Diebstahl oder Verlust erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 5.- €.
Regelungen für die Ein- und Umstufung:
- Junior*: In dem Jahr, in dem das Mitglied 19 wird, kommt es in die Kategorie Junior. Vorher ist es in die Kategorie "Kind/Jugend" eingestuft.
- Mitglied mit Vollbeitrag/ Mitglied mit Ermäßigung: In dem Jahr, in dem das Mitglied 26 wird, kommt es in die Kategorie "Mitglied mit Vollbeitrag" oder in eine ermäßigte Kategorie, falls die hierfür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Senior*: In dem Jahr, in dem das Mitglied 71 wird, kann es in die Kategorie "Senior" aufgenommen werden.
- Unterjährige Kategoriewechsel (z.B. bei Heirat) sind nicht möglich.
- Liegt eine der Voraussetzungen für den Partnerbeitrag nicht mehr vor, entfällt der Partnerbeitrag.