AGBs

Hier können die AGBs für die Mitgliedschaft in der Sektion sowie für das Veranstaltungsprogramm der Sektion Tuttlingen heruntergeladen und angeschaut werden!

AGBs für die Mitgliedschaft

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ich/wir unterstütze(n) die Ziele des DAV, erkenne(n) insbesondere die Satzung der Sektion Tuttllingen des Deutschen Alpenvereins e. V. an, Ich/wir weiß/wissen, dass im Falle eines späteren Austrittes dieser jeweils zum 30. September schriftlich in der Sektion erklärt sein muss, damit er zum Jahresende wirksam wird, und bitte(n) um stets widerruflichen Einzug der Beiträge/Aufnahmegebühr von der angegebenen Bankverbindung. Bankspesen die bei Nichteinlösung entstehen, gehen zu meinen/unseren Lasten.

Bei einer bestehenden Familienmitgliedschaft endet die Mitgliedschaft für Kinder und Jugendliche nicht automatisch mit dem 18. Lebensjahr, sondern ist weiterhin gültig, sofern sie nicht entsprechend o.g. Frist gekündigt wird.

Die Sektion Tuttlingen räumt Ihnen freiwillig ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Ausweises ein. Voraussetzung hierfür ist, dass noch keine Dienstleistung auf Grund der Mitgliedschaft in Anspruch genommen wurde. Falls Sie bereits einen Mitgliedsausweis erhalten haben, genügt es, den noch nicht unterschriebenen Ausweis an die Sektion zurückzusenden.

 

Tuttlingen, den 01.01.2021


AGBs für das Veranstaltungsprogramm

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am Veranstaltungsprogramm der Sektion Tuttlingen des DAV

Teilnahmeberechtigt an den Veranstaltungen der Sektion Tuttlingen sind die Mitglieder des Deutschen Alpenvereins, in Folge DAV genannt, die die in der Ausschreibung erforderlichen konditionellen und technischen Voraussetzungen erfüllen, sowie über die notwendige, dem aktuellem Stand entsprechende Ausrüstung, verfügen.
Am Ausbildungsprogramm können auch Personen teilnehmen, die nicht Mitglieder im DAV sind.
Bei Touren im lawinengefährdeten Gelände ist der Nachweis über einen Kurs in Verschüttetensuche, bei Gletschertouren ein Kurs in Spaltenbergung (Hochtourenkurs) erforderlich.
Der Leiter einer Veranstaltung ist berechtigt, Teilneh-mer, bei denen sich im Nachhinein herausstellt, dass sie die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, von Teilen der Unternehmung oder der Unternehmung im Ganzen auszuschließen.

2. Anmeldungen

Bei einer Anmeldung zu einer Veranstaltung aus dem Tourenprogramm ist die Teilnahme zuvor persönlich mit dem zuständigen Tourenleiter abzuklären.
Voraussetzung für die Annahme der Anmeldung ist, dass Sie sich mit der Abbuchung der Kursgebühren oder des Organisationsbeitrages einverstanden erklären.
Die Anmeldung erfolgt auf dem Anmeldeformular. Dieses ist auf der Homepage oder der Geschäftsstelle erhältlich. Sie können es persönlich, per Post oder E-Mail der Geschäftsstelle zuleiten.
Die Anmeldung ist erst mit Erscheinen der Printversion des Veranstaltungsprogramms möglich. Nach Eingang der Touren- oder Kursgebühr ist die Anmeldung verbindlich.

3. Bestätigung der Anmeldung

Wird Ihre Anmeldung angenommen, erhalten Sie von der Geschäftsstelle innerhalb einer Woche eine Bestätigung.

4. Leistungen

Das Veranstaltungsangebot der Sektion Tuttlingen erfolgt in der Regel ehrenamtlich, Ausnahmen werden konkret ausgewiesen. Sie buchen mit Ihrer Anmeldung keine Reise bei einem professionellen Reiseveranstalter.
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Veranstaltungsprogramm der Sektion Tuttlingen oder speziellen Informationsschreiben.
Sektionstouren sind von der Sektion bzw. deren Beauftragten vorbereitete und auf Gemeinschaftsbasis durchgeführte Touren. Die Teilnahme schließt auch die An- und Rückfahrt ein. Nur auf dieser Grundlage sind Sektionsfahrten möglich. Den Weisungen der Tourenorganisatoren ist Folge zu leisten.

5. Gebühren

Die Höhe der Kursgebühren sowie Organisationsbeiträge sind im Veranstaltungsprogramm für die jeweiligen Unternehmungen ausgewiesen.

6. Fahrtkosten

Bei Fahrten, die mit dem Privat-PKW durchgeführt werden, hat jeder Mitfahrer dem Fahrer eine Entschädigung von zehn Cent pro gefahrenem Kilometer zu erstatten.
Nebenkosten wie Maut, Parkgebühren etc. werden auf die Fahrzeuginsassen umgelegt.

7. Stornoregelung

Ein notwendiger Rücktritt sollte in Ihrem eigenen Interesse unverzüglich der Geschäftsstelle gemeldet werden. Hierbei entstehen folgende Stornokosten:

  • Bei Rücktritt bis 29 Tage vor Veranstaltungsbe-ginn, wird keine Stornogebühr erhoben.
  • Bei Rücktritt vom 28. bis 14. Tag vor Veranstal-tungsbeginn: 25 %
  • Bei Rücktritt vom 13. bis 7. vor Veranstaltungsbe-ginn Tag 50 %
  • Bei Rücktritt ab dem 6. Tag vor Veranstaltungsbe-ginn werden 100% des Organisationsbeitrags oder der Kursgebühr einbehalten.

Nebenkosten, z.B. Übernachtungskosten, die trotz des Rücktritts anfallen, sind unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vom Betroffenen zu tragen.
Unter der Voraussetzung, dass er die Teilnahmebedingungen erfüllt, kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden.
Bei Nichtantreten der Veranstaltung oder Ausschluss durch den Veranstaltungsleiter haben Sie keinen An-spruch auf Erstattung der Kursgebühr / Organisationsbeitrags.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Teilnehmer einzelne bereits gezahlte Leistungen aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht wahr, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung.

9. Absage durch die Sektion / Abbruch

Die Durchführung der Veranstaltung ist von den allgemeinen Bedingungen und vom Wetter abhängig. Falls diese sich ändern, behalten wir uns aus Sicherheitsgründen vor, die Durchführung der Veranstaltung zu ändern oder sogar ganz abzusagen.
In diesem Fall wird der Organisationsbeitrag zurück-erstattet, weitere Kosten, die im Vorfeld entstanden sind, wie z.B. Anzahlungen für Hüttenreservierungen werden nicht erstattet, wenn diese der Sektion nicht rückvergütet werden.
Wird die Veranstaltung wegen Erkrankung des Touren- oder Kursleiters oder bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, erstattet die Sektion neben der Organisationsgebühr, auch die weiteren im Vorfeld angefallenen Kosten.
Bei Erkrankung des Touren- oder Kursleiters behält sich die Sektion vor, eine geeignete Ersatzperson zu stellen.

10. Haftungsbeschränkung

Da Bergsteigen nie ohne Risiko ist, wird auf § 6 Absatz 4 der Satzung des DAV und der Sektion Tuttlingen des DAV hingewiesen, der diese Haftungsfragen regelt. Er lautet:
„Eine Haftung der Sektion und der von ihr beauftragten Personen für Schäden, die einem Mitglied bei der Benutzung der Vereinseinrichtungen oder bei der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen entstehen, ist über den Umfang der vom DAV abgeschlossenen Versicherungen hinaus auf die Fälle beschränkt, in denen einem Organmitglied oder einer sonstigen für die Sektion tätigen Person, für die die Sektion nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Die gleiche Einschränkung gilt bei der Benutzung von Vereinseinrichtungen oder der Teilnahme an Veranstaltungen einer anderen Sektion des Deutschen Alpenvereins.“
Die Satzung kann bei den Vorstandsmitgliedern der Sektion oder auf der Homepage der Sektion eingesehen oder angefordert werden.
Personen, die nicht Mitglied in der DAV Sektion Tutt-lingen sind, erkennen mit ihrer Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung den Ausschluss der Haftung bei leichter Fahrlässigkeit sowohl für die Sektion Tuttlingen als auch für die von ihr beauftrag-ten externen Personen an. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

11. Versicherungen

Die Mitglieder des DAV sind über den Verein unfall- und haftpflichtversichert; Versicherungsbedingungen und Versicherungsumfang können über die Home-page des Hauptvereins abgefragt werden.
Für alle im Programm ausgewiesenen Touren und Veranstaltungen hat die Sektion eine Kaskoversicherung für PKW und Wohnmobile / LKW bis 3,5 t mit einer Eigenbeteiligung für Voll- und Teilkasko von 150,- € pro Schadensfall abgeschlossen. Sofern eine Teilkaskoversicherung für das betreffende Fahrzeug besteht, ist diese vorrangig. Eine Rückstufung in der Kaskoversicherung erfolgt dann nicht, wenn der Schaden über die Versicherungskammer Bayern abgewickelt wird. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Kaskoschäden grundsätzlich über die Sektion gemeldet werden.
Zusätzlich wurde eine Rabattverlustversicherung abgeschlossen, die im Falle von Haftpflichtschäden (Schaden an fremdem Eigentum oder fremden Per-sonen) den Verlust des Schadensfreiheitsrabatts ausgleicht. Dieser Schutz gilt für alle Mitarbeiter, Funktionäre und Mitglieder der Sektion, wenn sie im Auftrag / Interesse der Sektion – d.h. bei satzungs-gemäßen Veranstaltungen oder Aktivitäten – notwendige Fahrten im „eigenen“ Fahrzeug unternehmen (das Fahrzeug kann auch gemietet sein). Der Fahrer muss Mitglied der Sektion sein. Nicht versichert sind privat organisierte Veranstaltungen / Unternehmungen.

12. Datenschutz

Mit der Anmeldung erklärt sich der Betroffene mit der Weitergabe seiner Kontaktdaten an den Touren- oder Kursleiter einverstanden, ohne dieses Einverständnis ist eine Teilnahme am Programm der Sektion Tuttlingen aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Mit der Anmeldung benennt der Teilnehmer der Sektion Name, Adresse und Telefonnummer einer Kontaktperson, die im Falle eines schweren Unfalls zu benachrichtigen ist.
Alle Daten werden nach Beendigung der Unternehmung gelöscht.

13. Bildrechte

Die Teilnehmer erklären sich einverstanden mit der Verwertung von auf Sektionsveranstaltungen erstellten Bildern für Vereinszwecke.