Auf Grund des anhaltenden Flugverbots für Deutschland sitzen zahlreiche Kletterer zuhause fest und können ihre Anreise ins Donautal nicht antreten. Zwangsläufig blieb dadurch auch so manche Klettertour leer. Müssen Climber jetzt um ihre Karriere fürchten? Heinz Stähler, von der Sektion Tuttlingen im Deutschen Alpenverein, weiß, welche Konsequenzen der "Zwangsurlaub" für Kletterer haben kann.
Kann mir eine Abmahnung oder gar Vereinsausschluss drohen, wenn ich dienstags nicht rechtzeitig im Donautal erscheine?
Nein, vorerst nicht. Das Dienstagsklettern fällt auf Grund einer Naturkatastrophe aus. Das ist ein nicht beeinflussbares Ereignis. Der Kletterer hat also an der Verspätung keine Schuld. Eine Abmahnung durch die Sektion setzt immer ein eigenes Verschulden voraus.
Wie schnell muss ich die Verantortlichen informieren?
Man sollte sich so früh wie möglich, am besten noch vor Kletterbeginn, telefonisch bei den Verantwortlichen von Sektion und im "Bahnhöfle" melden, damit sie sich auf den Ausfall einstellen können. Notfalls genügt auch eine Notiz an den entsprechenden Schaukästen. In der Regel ist der Vorstand ja darüber informiert, dass an Dienstagen geklettert wird und hat wahrscheinlich über die Heimatzeitung schon von den Ausfällen erfahren. Trotzdem sollten die Kletterer immer rechtzeitig Bescheid geben.


