Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung erneut geändert. Die neuen Lockerungen gelten u.a. für Treffen im privatem Raum, für private und öffentliche Veranstaltungen, Gaststätten und Sportanlagen.
Corona-Verordnung des Landes Baden-Würrtemberg
Nach wie vor gelten die Einschränkungen für den Aufenthalt im öffentlichen Raum. Bis Ablauf des 14. Juni 2020 gelten die Einschränkungen:
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur
- alleine oder
- im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts sowie eines weiteren Haushalts gestattet.
- Wo immer möglich ist ein Mindestabstand von 1.5 m einzuhalten
Breiten- und Leistungssport im Freien ist unter Beachtung der Vorgaben möglich:
- Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss der Mindestabstand durchgängig eingehalten werden.
- Gruppengröße maximal 5 Personen
- u.v.m. (siehe aktuelle Infos zu Corona)
Darf man in der Gruppe Wandern?
- Wandern fällt nicht unter die Kategorie Trainings- und Übungsbetrieb. Daher müssen sich Wanderer an §3 der Corona-Verordnung (= Einschränkung des Aufenthalts im öffentlichen Raum) halten. D.h. zwei Haushalte!